{"id":89,"date":"2018-05-10T19:10:16","date_gmt":"2018-05-10T19:10:16","guid":{"rendered":"http:\/\/wp.btv-sz.de\/?page_id=89"},"modified":"2019-11-07T16:21:40","modified_gmt":"2019-11-07T16:21:40","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/btv-sz.de\/?page_id=89","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: center;\"><strong>Satzung<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u201eBetreuungsverein Salzgitter&#8220;<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a71<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der Name des Vereins lautet Betreuungsverein Salzgitter e.V.<\/p>\n<p>(2) Er hat seinen Sitz und seine Gesch\u00e4ftsstelle in Salzgitter und ist in das Vereinsregister\u00a0 unter Nummer 140 489 eingetragen worden.<\/p>\n<p>(3) Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a72<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Zweck und Aufgaben<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verb\u00e4nde der freien Wohlfahrtpflege (\u00a7 23 der Umsatzsteuer\u00ad Durchf\u00fchrungsverordnung), ihrer Unterverb\u00e4nde und ihrer angeschlossenen Einrichtungen,\u00a0 Anstalten sowie die F\u00f6rderung des b\u00fcrgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinn\u00fctziger und kirchlicher Zwecke. Diese Zwecke werden verwirklicht durch die Mitwirkung bei der gesetzlichen Betreuung von Menschen, die der Hilfe Dritter im Sinne\u00a0 des Betreuungsrechts bed\u00fcrfen, sowie beim F\u00fchren von Pflegschaften und\u00a0 Vormundschaften von Minderj\u00e4hrigen. Sowie durch die planm\u00e4\u00dfige Wahrnehmung folgender Querschnittsaufgaben:<\/p>\n<p>a) Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer\/innen und ehrenamtlicher Vorm\u00fcnder\/innen (Querschnittsaufgaben).<\/p>\n<p>b) Einf\u00fchrung, fachliche Anleitung. Beratung und Fortbildung ehrenamtlicher Betreuer\/innen und ehrenamtlicher Vorm\u00fcnder\/innen.<\/p>\n<p>c) Begleitung von Bevollm\u00e4chtigten und von gesetzlichen Vertretern.<\/p>\n<p>d) Der Verein \u00fcbernimmt Betreuungen f\u00fcr diejenigen erwachsenen Personen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer k\u00f6rperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht &#8211; oder nicht mehr &#8211; allein besorgen k\u00f6nnen und daher unter die Bestimmungen des Betreuungsrechts (\u00a7 1896 ff. BGB) fallen.\u00a0 Ferner \u00fcbernimmt der Verein Pflegschaften und Vormundschaften f\u00fcr Minderj\u00e4hrige gem. \u00a7 1791 a BGB und \u00a7 54 SGB VIII.<\/p>\n<p>e) Erm\u00f6glichung des Erfahrungsaustausches zwischen den Mitarbeitern\/Mitarbeiterinnen.<\/p>\n<p>f) Beaufsichtigung, Weiterbildung und Versicherung der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter\/innen des Betreuungsvereins.<\/p>\n<p>g) Information \u00fcber Vorsorgevollmachten und Betreuungsverf\u00fcgungen.<\/p>\n<p>(2) Der Verein wird damit im Sinne evangelischer Diakonie als Wesens- und Lebens\u00e4u\u00dferung der Kirche in praktischer Aus\u00fcbung christlicher N\u00e4chstenliebe (grundlegende\u00a0 Zweckrichtung) t\u00e4tig.<\/p>\n<p>(3) Der Verein arbeitet unter anderem mit der Stadt Salzgitter, unterschiedlichen Gerichten, Beh\u00f6rden, Kirchen, dem Diakonischen Werk, Krankenh\u00e4usern, Heimen, Verb\u00e4nden und\u00a0 Selbsthilfegruppen zusammen.<\/p>\n<p>(4) Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts &#8222;steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung. Er ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n<p>(5) Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Die Vereinsorgane arbeiten ehrenamtlich.<\/p>\n<p>(6) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>(7) Ehrenamtlich t\u00e4tige Personen haben nur Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Auslagen,\u00a0 ggf. die Mitglieder des Vorstands k\u00f6nnen f\u00fcr Ihren Arbeits- oder Zeitaufwand Verg\u00fctungen erhalten. Der Umfang der Verg\u00fctung darf nicht unangemessen hoch sein. Ma\u00dfstab der Angemessenheit ist die gemeinn\u00fctzige Zielsetzung des Vereins.<\/p>\n<p>(8) Die Gew\u00e4hrung angemessener Verg\u00fctungen und die Erstattung angemessenen Aufwendungsersatzes f\u00fcr haupt- und nebenberufliche Dienstleistungen der\u00a0 Vereinsorganmitglieder und der Mitarbeitenden des Vereins aufgrund von\u00a0 Anstellungsvertr\u00e4gen bleibt hiervon unber\u00fchrt.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a73<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Anerkennung als Betreuungs- und Vormundschaftsverein<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der Verein erf\u00fcllt nach Satzung und Vereinszweck die Voraussetzungen des \u00a7 1908 BGB\u00a0 und der entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften und verfolgt die dauerhafte\u00a0 Anerkennung als Betreuungsverein. Ferner erf\u00fcllt der Verein die Voraussetzungen der \u00a7 1791 a BGB und \u00a7 54 SGB VIII und verfolgt damit die dauerhafte Anerkennung als Vormundschaftsverein.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a74<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Mitgliedschaft im Spitzenverband<\/strong><\/p>\n<p>Der Verein ist Mitglied im Diakonischen Werk evangelischer Kirchen in Niedersachsen e.V. und damit der Diakonie Deutschland- Evangelischer Bundesverband als staatlich anerkannter\u00a0 Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege im Evangelischen Werk f\u00fcr Diakonie und Entwicklung angeschlossen.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a75<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>(1) Mitglieder k\u00f6nnen juristische und nat\u00fcrliche Personen werden, die die Zwecke des Vereins\u00a0 unterst\u00fctzen.<\/p>\n<p>(2) Die Mitgliedschaft wird auf schriftlichen Antrag und durch Beschluss des Vorstandes erworben,<\/p>\n<p>(3) Die Mitgliedschaft endet durch<\/p>\n<ol>\n<li>Austritt,<\/li>\n<li>Ausschluss oder<\/li>\n<li>Tod des Mitglieds.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Austritt und Ausschluss bed\u00fcrfen der Schriftform.<\/p>\n<p>(4) Der Ausschluss aus dem Verein erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung. Er ist nur zul\u00e4ssig, wenn das betreffende Mitglied die Voraussetzungen dieser Satzung nicht erf\u00fcllt oder den Interessen des Vereins zuwiderhandelt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitglieds alleine mit einstimmiger Mehrheit entscheiden.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a76<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Organe<\/strong><\/p>\n<p>Die Organe des Vereins sind<\/p>\n<p>a) die Mitgliederversammlung,<\/p>\n<p>b) der Vorstand und<\/p>\n<p>c) der Beirat.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a77<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der Mitgliederversammlung geh\u00f6ren alle Mitglieder mit je einer Stimme an.<\/p>\n<p>(2) Mindestens einmal j\u00e4hrlich findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Die Einberufung erfolgt durch die\/den Vorsitzende\/n des Vorstandes schriftlich unter Angabe der Tagesordnung und Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung<\/p>\n<p>(3) Sie ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder anwesend ist. Wenn weniger als ein Drittel der Mitglieder anwesend sind, kann der Vorstand die Beschlussf\u00e4higkeit beschlie\u00dfen. Ihre Beschl\u00fcsse fasst sie mit einfacher Stimmenmehrheit; Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.<\/p>\n<p>(4) Zu Satzungs\u00e4nderungen sind dem Diakonischen Werk evangelischer Kirchen in Niedersachsen e.V. vor der Beschlussfassung anzuzeigen, Satzungs\u00e4nderungen, die diesen Absatz und die \u00a7\u00a7 2 Abs\u00e4tze 1 und 2, 3, 4 und 8 Abs. 1 betreffen bed\u00fcrfen zu Ihrer \u00c4nderung der Zustimmung des Diakonischen Werks.<\/p>\n<p>(5) Zur Aufl\u00f6sung des Vereins ist die Anwesenheit von mindestens ein Drittel der Mitglieder und eine Stimmenmehrheit von drei Viertel der Erschienen erforderlich.<\/p>\n<p>(6) Die Mitgliederversammlung hat<\/p>\n<p>a) darauf zu achten, dass die T\u00e4tigkeit der Vereinsorgane und -mitglieder den Satzungszwecken (\u00a7 2) entspricht;<\/p>\n<p>b) den Gesch\u00e4ftsbericht und die Jahresrechnung des Vorstandes entgegenzunehmen;<\/p>\n<p>c) \u00fcber die Entlastung des Vorstands und der Rechnungspr\u00fcfer zu beschlie\u00dfen;<\/p>\n<p>d) die nach \u00a7 8 Abs. 1 erforderlichen Wahlen der Mitglieder in den Vorstand vorzunehmen;<\/p>\n<p>e) \u00fcber die H\u00f6he der Mitgliedsbeitr\u00e4ge &#8211; jeweils f\u00fcr ein Haushaltsjahr \u2022 zu beschlie\u00dfen;<\/p>\n<p>f) \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen und Aufl\u00f6sung des Vereins (Abs. 4) zu beschlie\u00dfen;<\/p>\n<p>g) \u00fcber die Abberufung des Vorstandes zu entscheiden.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a78<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Vorstand<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der Vorstand besteht aus drei von der Mitgliederversammlung zu w\u00e4hlenden Mitgliedern (\u00a7 7 Abs. 6 d). Die Amtszeit betr\u00e4gt jeweils drei Jahre. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Die Mitglieder des Vorstandes m\u00fcssen einer christlichen Kirche und in der \u00fcberwiegenden Zahl der Ev-luth. Kirche angeh\u00f6ren.<\/p>\n<p>(2) Mindestens ein Mitglied des Vorstandes oder der Mitgliederversammlung muss von einer K\u00f6rperschaft, die einer Gliedkirche der EKD angeh\u00f6rt, bestellt worden sein oder in einem\u00a0 verantwortlichen Organ einer solchen K\u00f6rperschaft Mitglied oder Pfarrerin oder Pfarrer in der Ev. Lutherischen Landeskirche in Braunschweig sein.<\/p>\n<p>(3) Der Vorstand besteht aus einer\/m Vorsitzende\/n und deren\/dessen zwei Stellvertreter\/in. Er w\u00e4hlt aus seiner Mitte eine\/n Vorsitzende\/n und deren\/dessen zwei Stellvertreter\/in. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>(4) Der Vorstand beschlie\u00dft \u00fcber alle Vereinsangelegenheiten, soweit sie nicht ausdr\u00fccklich der Zust\u00e4ndigkeit der Mitgliederversammlung unterliegen und f\u00fchrt Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung aus.<\/p>\n<p>(5) Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mehr als die H\u00e4lfte seiner Mitglieder anwesend ist. Er fasst seine Beschl\u00fcsse mit Stimmenmehrheit.<\/p>\n<p>(6) Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich von dem\/der Vorsitzenden oder seiner\/m\u00a0 Stellvertreter\/in vertreten, wobei jede\/r allein vertretungsberechtigt ist.<\/p>\n<p>(7) Der Vorstand beruft einen\/eine Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer\/in. Der\/die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer\/in darf nicht dem Vorstand angeh\u00f6ren.<\/p>\n<p>(8) Als besondere\/ Vertreter\/in f\u00fchrt er\/sie die laufenden Gesch\u00e4fte gem\u00e4\u00df \u00a7 30 BGB, Der Vorstand ist berechtigt, jederzeit von dieser\/m \u00fcber die \u00fcbertragenen Aufgaben Rechenschaft zu verlangen. Der\/die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer\/in nimmt an den Vorstandssitzungen mit beratender Stimme teil.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a79<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der\/die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer\/in ist dar\u00fcber hinaus f\u00fcr die laufende Verwaltung des Vereins, soweit diese nicht dem Vorstand obliegt, verantwortlich. Er\/sie ist gegen\u00fcber den anderen Vereinsmitarbeiterinnen\/-mitarbeitern weisungsbefugt und auch f\u00fcr die Kassenf\u00fchrung verantwortlich.<\/p>\n<p>(2) Der\/die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer\/in ist berechtigt, Aufgaben im Einzelfall auf hierf\u00fcr geeignete Personen mit Zustimmung des Vorstandes zu delegieren.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong> \u00a710<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Beirat<\/strong><\/p>\n<p>Der Vorstand kann einen Beirat berufen, der ihn in wichtigen Angelegenheiten ber\u00e4t. Dieser soll sich mindestens zwei Mal im Jahr treffen und schriftliche Empfehlungen an den Vorstand\u00a0 ausarbeiten.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong> \u00a711<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Protokolle<\/strong><\/p>\n<p>Die in den Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen gefassten Beschl\u00fcsse sind schriftlich niederzulegen und vom\/von der jeweiligen Versammlungsleiter\/in und Protokollf\u00fchrer\/in zu unterzeichnen. Protokollf\u00fchrer\/in ist, soweit nicht bei der Mitgliederversammlung oder Vorstandssitzung etwas anderes beschlossen wird, der\/die<\/p>\n<p>Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer\/in.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong> \u00a712<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Finanzierung<\/strong><\/p>\n<p>(1) Die erforderlichen Sach- und Geldmittel werden beschafft durch<\/p>\n<p>a) Entgelte (Verg\u00fctung, Aufwendungsersatz) f\u00fcr Betreuungen, Vormundschaften und Pflegschaften sowie sonstige Aktivit\u00e4ten des Vereins;<\/p>\n<p>b) Zusch\u00fcsse kommunaler und staatlicher Stellen;<\/p>\n<p>c) Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/p>\n<p>d) sonstige Zuwendungen.<\/p>\n<p>e) F\u00fcr die Pr\u00fcfung der Rechnungslegung werden jeweils f\u00fcr drei Gesch\u00e4ftsjahre zwei Kassenpr\u00fcfer\/innen gew\u00e4hlt, die jeweils \u00fcber ein Gesch\u00e4ftsjahr der Mitgliederversammlung einen Pr\u00fcfbericht vorzulegen haben.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a713<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Aufl\u00f6sung des Vereins und Anfallberechtigungen<\/strong><\/p>\n<p>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins der Ev.-Iuth. Propsteien Salzgitter-Bad und Salzgitter-Lebenstedt zu gleichen Teilen zu, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige und kirchliche Zwecke\u00a0 zu verwenden haben.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong> \u00a714<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Inkrafttreten<\/strong><\/p>\n<p>Die Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung \u201eBetreuungsverein Salzgitter&#8220; \u00a71 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr (1) Der Name des Vereins lautet Betreuungsverein Salzgitter e.V. (2) Er hat seinen Sitz und seine Gesch\u00e4ftsstelle in Salzgitter und ist in das Vereinsregister\u00a0 unter Nummer 140 489 eingetragen worden. 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